Badeordnung:
Die nachfolgenden Regeln beziehen sich auf die Benutzung aller in der Wohnhausanlage befindlichen Schwimmbäder und gelten somit sowohl für die Dachbäder wie auch für die Hallenbäder. Alle BenutzerInnen unterwerfen sich bei Betreten der Schwimmbadanlage diesen Regelungen. Die BenutzerInnen haben die folgenden Regeln ausnahmslos zu befolgen.
1. Für die Schwimmbäder besteht keine Badeaufsicht, die Benutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Aus Sicherheitsgründen darf das Schwimmbad niemals von einer Person allein benützt werden. Der/die Benutzer/in nimmt zur Kenntnis, dass die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche, welche sich aus der Benutzung des Schwimmbades ergeben, von vornherein ausgeschlossen ist. Der Notruf zur Hausbetreuung ist von der Sprechanlage beim Zugang zur Dachterrasse (bei den Dachbädern) und beim Bereich des Technikraumes (bei den Hallenbädern) möglich.
2. Die Benutzung der Anlage ist nur den MieterInnen dieser Wohnhausanlage sowie den im Haus wohnenden Angehörigen und max. 2 Gästen pro Wohneinheit in Begleitung des Gastgebers gestattet. Für Unfälle oder durch diese Gäste verschuldete Sachschäden haftet der/die gastgebende Mieter/in.
3. Kinder bis 14 Jahre dürfen die Badeanlage nur in Begleitung von zumindest einem Erwachsenen betreten. Dieser Erwachsene muss von dem/der jeweilige(n) Obsorgeberechtigte(n) die Aufsicht über das Kind übertragen bekommen haben. Die derart aufsichtsberechtigten Personen, bzw. die Obsorgeberechtigten selbst, haften für die mitgenommen Kinder und sind verpflichtet, ihnen die Badeordnung im Detail zu erklären und auf deren strikte Einhaltung zu achten.
4. Die BenützerInnen sind verpflichtet, den Zugang zum Badebereich stets verschlossen zu halten.
5. Das Betreten der außerhalb des Bad- bzw. Liegebereiches gelegenen Teile des Daches ist verboten.
6. In den Hallenschwimmbädern und auf der oberen Terrasse im Bereich des Schwimmbeckens am Dachbad gilt absolutes Rauchverbot.
7. Es ist verboten, irgendwelche Gegenstände (Freizeit- und Gartenmöbel, Badeutensilien, Sportgeräte, Spielsachen, etc.) nach Ende der Benutzung der Badeanlage im Badebereich zu belassen.
8. Die Gegenstände sind spätestens bei Benutzungsende aus dem Badebereich zu entfernen. Der/Die Benutzer/in nimmt zur Kenntnis, dass es sich die Hausinhabung/Hausverwaltung vorbehält, vorgefundene Gegenstände – ohne dass der/die Benutzer/in ein Recht auf irgendeinen Ersatz hätte – zu entfernen bzw. zu entsorgen. Auf den Schwimmbeckenterrassen dürfen keine Liegenbetten aufgestellt werden. Die BenutzerInnen der Badeanlage haben Ordnung und Anstand zu wahren und auf andere Badegäste Rücksicht zu nehmen. Der Betrieb von Radio und anderen Musikgeräten oder sonstigen akustischen Geräten sowie jegliche Tätigkeit, welche Lärm erzeugt, der über den im Badebereich üblichen Lärmpegel hinausgeht, ist verboten.
Um Belästigungen in den Wohnbereichen unterhalb der Schwimmbäder zu vermeiden ist es verboten, lärmerzeugende Schuhe wie Holzpantoffeln, Stöckelschuhe, etc. im Badebereich zu tragen. Aus hygienischen Gründen dürfen im Bereich der Hallenbäder auch keine Straßenschuhe getragen werden.
9. Die Badeanlagen stehen
Montag bis Freitag von 06.00 bis 22.00 Uhr,
an Wochenenden und an Feiertagen von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
allen oben genannten Nutzungsberechtigten zur Verfügung. Die Hausinhabung/Hausverwaltung behält es sich ausdrücklich vor, diese Zeiten einzuschränken. Dies ist beispielsweise bei Reinigung der Anlagen notwendig.
Die Badesaison für die Dachbäder dauert – sofern es die Witterung erlaubt – jeweils von 15. Mai bis 15. September.
Tiefe der Hallenbäder: ca. 1,55 Meter Tiefe der Dachbäder: ca. 1,40 Meter
10. Die Verwendung von Luftmatratzen, Schwimmflossen, etc. ist nicht gestattet. Die Ausübung von Ballsportarten und dgl. ist sowohl im Becken als auch im gesamten Badebereich ausdrücklich verboten.
11. Von Verunreinigungen im Badebereich sowie in den dazugehörigen Einrichtungen ist unbedingt Abstand zu nehmen. Die Hausinhabung/Hausverwaltung behält sich diesbezüglich vor, Personen, welche den Badebereich verunreinigen, die Bezug habenden Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
12. Vor jedem Betreten des Beckens hat der/die Benutzer/in zu duschen. Dies darf nur dann unterlassen werden, wenn das Schwimmbecken nur kurzfristig verlassen worden ist. Kopf- und Köperwäsche sind im Schwimmbadbereich verboten. Bei den Hallenbädern sind die Fußdesinfektionsanlagen beim Betreten und Verlassen des Badebereiches zu benützen.
13. Das Hineinspringen in die Schwimmbecken, das Betreten von Brüstungen, das Umherlaufen im Schwimmbadbereich und das Ballspielen ist im gesamten Schwimmbadbereich nicht gestattet. Jegliche Sportausübung, bei der andere Badegäste gefährdet oder beeinträchtigt werden könnten, ist unbedingt auch außerhalb des Schwimmbeckens zu unterlassen.
14. Für die in das Badeareal mitgebrachten Wertgegenstände (wie z.B. Geldbeträge, Schmuck, Kameras, Uhren, Mobiltelefone, Laptop, Kleidung, etc.) wird keine Haftung durch die Hausinhabung/Hausverwaltung übernommen.
15. Die Badeanlage darf von Personen mit offenen Wunden und/oder ansteckenden Krankheiten (z.B. Hautkrankheiten) nicht benutzt werden.
16. Das Mitnehmen von Hunden oder sonstigen Haustieren in die Schwimmbadbereiche ist verboten.
17. Die Hausinhabung/Hausverwaltung, deren Angestellte, HausbetreuerInnen, sowie der beauftragte Bewachungsdienst üben die Aufsicht über die Einhaltung der hier aufgestellten Regeln sowie hinsichtlich der Sicherheit, Ruhe und Ordnung in den Badeanlagen aus.
Bei Nichteinhaltung der Badeordnung und/oder bei Setzen von strafbaren Handlungen im Badebereich kann seitens der Hausinhabung/Hausverwaltung ein Verbot zur Benützung der Badebereiche ausgesprochen werden.
Bei jeglichen Unfällen ist die Hausverwaltung/Hausbetreuung umgehend in Kenntnis zu setzten. Bei Unfällen mit Personenschaden sowie bei Situationen die Erste-Hilfe-Maßnahmen erfordern, sind alle SchwimmbadbenützerInnen – schon aufgrund des geltenden Strafrechts – zur Hilfeleistung verpflichtet.
18. Dieses Regelungswerk ist in allen seinen Teilen im Einvernehmen mit dem Mieterbeirat erstellt worden. Allfällige Änderungen, die sich als notwendig erweisen sollten, behält sich die Hausinhabung/Hausverwaltung in Absprache mit dem Mieterbeirat ausdrücklich vor.
Saunaordnung:
Zum Schutz Ihrer eigenen Gesundheit fragen Sie bitte Ihren Arzt / Ihre Ärztin, ob Ihnen die Benützung der Sauna nicht schadet.
Im Vorraum der Sauna befindet sich eine Saunaanleitung; bitte beachten Sie diese.
Der Saunabetrieb beginnt um 08:00 Uhr und endet um 22:00 Uhr. Er ist in einem Rhythmus von jeweils 2 Stunden eingeteilt.
- Für die Saunabenützung gilt die Badeordnung sinngemäß.
- Die Anmeldung ist werktags beim Informationsstand im Kaufpark, Samstag ab 14 Uhr und Sonntag in der Hausbetreuung vorzunehmen.
- Die Sauna muss mindestens von 2 Personen gleichzeitig benützt werden, die erforderlichenfalls in der Lage sind, Hilfe zu leisten oder Hilfe zu holen.
- Im gesamten Saunabereich sind zum Sitzen und Liegen textile Unterlagen, z.B. Handtücher, zu verwenden.
- Im gesamten Saunabereich ist auf strengste Sauberkeit zu achten.
- Um Geruchsbelästigung für nachfolgende BenutzerInnen zu vermeiden sind Aufgüsse mit Alkohol nicht gestattet.
- Verschmutzungen und Beschädigungen, die durch eine(n) namhaft gemachte(n) Mieterin/Mieter erfolgten, gehen zu deren/dessen Lasten.
- Nach Gebrauch ist die Türe der Sauna zu schließen, um dem/der nachfolgenden Benutzer/in die Temperatur zu sichern.
Diese Saunaordnung wurde im Einvernehmen mit dem Mieterbeirat erstellt und kann nach Erfordernis jederzeit durch weitere Bestimmungen ergänzt werden.